Mieter wirft Vermieterin raus

Mieter wirft Vermieterin aus der Wohnung: folgt die Kündigung?

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich eine Entscheidung zum allgemeinen Besichtigungsrecht der Mietwohnung durch den Vermieter getroffen (Urteil vom 04.06.2014 – VIII ZR 289/13). Mit dem Mieter war die Besichtigung neu eingebauter Rauchmelder besprochen. Die Vermieterin wollte bei dieser Gelegenheit dann aber auch andere Räume ohne Rauchmelder umfassend inspizieren und verwies dabei auf das im Mietvertrag vereinbarte allgemeine Besichtigungsrecht.

 

Da die Vermieterin nicht freiwillig gehen wollte, packte der Mieter zu und trug sie kurzerhand aus der Wohnung. Eine anschließende Kündigung und Räumungsklage wies der BGH nun zurück, da der Vermieter für eine Besichtigung immer einen konkreten sachlichen Grund benötige, der hier nicht gegeben war.

Der Balanceakt zwischen den persönlichen Interessen des Mieters und dem Interesse des Eigentümers an der Pflege der Wohnung kann mitunter schwierig sein.


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