Fristgerechte Betriebskostenabrechnung bei der Eigentumswohnung

Ein Vermieter muss nach dem Gesetz über Vorauszahlungen auf die Betriebskosten innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Abrechnungsjahres abrechnen (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB).

 

Bei einer vermieteten Eigentumswohnung kann es manchmal zu Problemen kommen, wenn der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht rechtzeitig über das Hausgeld abrechnet. Der vermietende Wohnungseigentümer kann dann eventuell nicht rechtzeitig gegenüber seinem Mieter abrechnen. Einen entsprechenden Fall, wo der Verwalter die Hausgeldabrechnung nicht rechtzeitig erstellt hat, hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden (BGH, Urteil vom 25.1.2017, VIII ZR 249/15).

 

Der Vermieter konnte leider nicht innerhalb der gesetzlichen Frist abrechnen. Es gab einen Verwalterwechsel und erst der neue Verwalter erstellte die Jahresabrechnungen. Der Vermieter konnte aber nicht nachweisen, was er noch innerhalb seiner Abrechnungsfrist getan hat, damit vielleicht nicht doch noch rechtzeitig gegenüber dem Mieter hätte abgerechnet werden können. Der Vermieter konnte seine verspätete Abrechnung also nicht damit begründen, dass er noch keine Hausgeldabrechnung vom Verwalter vorliegen hatte. Das reichte dem BGH nicht, so dass der Vermieter von seinem Mieter keinerlei Nachzahlungen auf Betriebskosten verlangen konnte. Er blieb insoweit auf diesem Schaden sitzen, da er gegenüber der Gemeinschaft natürlich eine Nachzahlung auf die Jahresabrechnung leisten muss.

 

 

 

Fazit: Ein vermietende Wohnungseigentümer sollte nicht tatenlos zusehen, wenn vom Verwalter die Hausgeldabrechnung nicht fristgerecht erstellt wird. Ordnungsgemäß ist es, wenn die Jahresabrechnung in den ersten sechs Monaten des Folgejahres erstellt wird.

 

Der Vermieter muss sich darum kümmern, dass es fristgerecht eine Abrechnung gibt bzw. unter Umständen muss er einmal mit vorläufigen Zahlen gegenüber seinem Mieter abrechnen, um auch eine etwaige Nachzahlung noch zu erhalten.

 

 

 

Rechtsanwalt Alexander Birmili

 

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