Die (Innen-)Stadt ist eine Baustelle...

 

Dieses Jahr denkt sich sicher der eine oder andere private oder gewerbliche Mieter der Innenstadt, dass die städtischen Baustellen wohl niemals enden werden.

 

Die derzeitigen Straßenbaumaßnahmen der öffentlichen Hand haben erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung privater und gewerblicher Immobilien.

Insbesondere bei gewerblichen Mietern können langwierige Baumaßnahmen existenzielle Bedrohungen darstellen, wenn die Kunden ausbleiben. Es stellt sich dann schnell die Frage, ob die oftmals beträchtliche Monatsmiete oder Pacht überhaupt in voller Höhe an den Vermieter gezahlt werden muss.

 

In der Tat ist es irrelevant, ob ein Vermieter die Bauarbeiten beeinflussen kann oder nicht.

 

Ob die Miete oder Pacht gemindert werden kann und in welcher Höhe, hängt aber vom Einzelfall ab. Das Gewerbe in der Innenstadt ist meist auf Kundenverkehr und einen kundenfreundlichen Zugang angewiesen. Die Rechtsprechung verlangt eine „erhebliche Beeinträchtigung" des Zuganges oder der Nutzung durch Baulärm. Werden gleich ganze Straßenzüge über mehrere Wochen oder Monate erneuert, wird das jedenfalls nicht mehr den regelmäßigen städtischen üblichen Beeinträchtigungen bei Baumaßnahmen entsprechen, die jeder Mieter entschädigungslos hinzunehmen hat.

 

Bevor eine Mietminderung durchgeführt wird, sollte jedoch noch ein fachmännischer Blick in den Vertrag erfolgen, da die Vorgehensweise unterschiedlich ausfallen kann. Man sollte sich nicht von einem vertraglichen Ausschluss von Mietminderungen abschrecken lassen.

 

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